Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner – Urheberrechtliche Abmahnung – Verletzung von Nutzungsrechten an Bildmaterial im Auftrag der W.E.N.N. Ltd.

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Urheberrecht

Derzeit versendet die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner im Auftrag der W.E.N.N. Ltd. eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung von Nutzungsrechten durch einen Internetseiten-Betreiber.

Die uns vorliegende Abmahnung betrifft die angeblich unberechtigte Nutzung und Veröffentlichung von Bildmaterial. Es ist jedoch fraglich, ob die W.E.N.N. Ltd. tatsächlich Inhaberin der Nutzungsrechte dieser Bilder ist.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen (d.h. die URL-Adresse zu löschen) sowie einen Betrag in Höhe von insgesamt 1389,90 EUR zu überweisen. Dieser Betrag setzt sich aus 85,00 EUR für die Internetrecherche, Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 374,90 EUR sowie einer Schadensersatzforderung in Höhe von 930,00 EUR zusammen. Die Anwälte von Denecke, von Haxthausen, Priese & Partner erklären, dass der Schadensersatz im Wege der sogenannten Lizenzanalogie mittels der MFM-Tabelle (Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Fotot- und Marketing) berechnet wurde.

Wir raten dringend davon ab, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Die Lizenzgebühr erscheint deutlich überhöht. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und die sehr kurze Frist eingehalten werden. In der Regel steigen die Kosten nach Fristablauf.