Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner mahnen illeg. Nutzung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern im Internet ab.

Jacob MetzlerAbmahnung, Abmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner versenden derzeit im Auftrag des Unternehmens WENN Ltd. (World Entertainment News Network) Abmahnungen wegen der Verletzung von Nutzungsrechten urheberrechtlich geschützten Bildmaterials im Internet.

Im konkreten vorliegenden Fall wird die unerlaubte Nutzung von Fotos auf der Internetseite des Abgemahnten gerügt, dessen ausschließliche Nutzungsrechte die WENN Ltd. innehaben soll. Daher fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner den Abgemahnten auf, eine dem Schreiben beigelegte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltskosten und Kosten für die Internetrecherche zu zahlen.

Sollten Sie in einem ähnlichen Fall abgemahnt wurden sein, raten wir dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Beratung zu unterzeichnen. Sie enthält meist ungünstige Formulierungen für den Adressaten, die vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden können. Auch sollten der geforderte Schadensersatz auf keinen Fall ohne Konsultation eines Anwaltes gezahlt werden.

Wir empfehlen dennoch, die Abmahnung ernst zu nehmen und die angegebenen Fristen einzuhalten, da sich die Kosten in der Regel nach Fristablauf erhöhen.

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