Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner: Abmahnungen i.A. der Caro Fotoagentur GmbH

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Recht, Urheberrecht

Die Caro Fotoagentur GmbH lässt derzeit die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos abmahnen. Vertreten lässt sich die Caro Fotoagentur GmbH von der Rechtsanwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner.

In dem uns vorliegenden Abmahnbrief erklären die Rechtsanwälte, dass unser Mandant ein Foto der Caro Fotoagentur GmbH widerrechtlich auf seiner Internetseite verwendet. Sie begründen die widerrechtliche Nutzung damit, dass die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bei der bezeichneten Berliner Fotoagentur liegen. Daher soll der Abgemahnte das Foto von seiner Webseite entfernen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Zudem soll er eine Gebühr von 1.171,50 EUR zahlen, die sich aus einer Schadensersatzforderung und den Kosten für Internetrecherche und Rechtsanwaltskosten zusammensetzt.

Wenn Sie in gleichem oder in einem ähnlichen Fall abgemahnt wurden, raten wir explizit davon ab, die geforderten Gebühren ungeprüft zu bezahlen, da die geforderte Summe deutlich überhöht zu sein scheint. Sie sollten die Angelegenheit jedoch ernst nehmen und das betreffende Bild zur Sicherheit entfernen. Die dem Abmahnschreiben beigelegte, bereits vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie auch nicht ungeprüft unterzeichnen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, eine modifizierte Erklärung zu verfassen und die restlichen Forderungen abzuwehren.

Wir helfen Ihnen gern. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf.