CONTRA PIRACY: Abmahnung wg. illegaler öffentlichen Zugänglichmachung von "Sniper Ghost Warrior 2"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Verstoß gegen Nutzungs- und Verwertungsrechte

Aktuell versendet die CONTRA PIRACY im Auftrag der City Interactive S.A. eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels im Internet. Bei der CONTRA PIRACY handelt es sich um einen Verband, bestehend aus Mitgliedern der  Film-, Musik- und Gamesindustrie.

Im uns vorliegendem Fall wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen, das Computerspiel „Sniper Ghost Warrior 2“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. CONTRA PIRACY bietet eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordert den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 270,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben wurde der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Wir raten dringend davon ab die pauschale Vergleichssumme vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung zu zahlen. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können dem Betroffenen höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“