Carvus Law mahnt im Auftrag von "Videorama" geg. Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Aktuell versenden die Rechtsanwälte der Kölner Kanzlei Carvus Law im Namen des Labels „Videorama“ eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen über das Internet gegen Filmwerke des Erotikbereichs.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen den Film „Mutti Report – Ob schlank, ob drall, geil sind sie all“ illegal über ein sogenanntes Filesharing – Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte von Carvus Law fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.250,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, der Ermittlungsdatensatz und ein Beschluss des Landgerichts München beigelegt.

Grundsätzlich raten wir davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die verlangte Pauschale nicht unbedacht, ohne anwaltliche Prüfung überwiesen werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

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