Carvus Law: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung von "Das Beste von Vivian Schmitt 12"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Carvus Law versendet im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG (Videorama) eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines geschützten Filmwerkes im Internet.

Die Silwa Filmvertrieb AG wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „Das Beste von Vivian Schmitt 12“ illegal über eine Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zwecks einer außergerichtlichen Einigung fordert die Kanzlei den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 1.250,00 EUR zu bezahlen. Diese Summe setzt sich aus den Abmahnkosten und einem Schadensersatz zusammen. Das Schreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung stets ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert drohen weitaus höhere Kosten und der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Dennoch raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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