Bundesrat billigt "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken"

Jacob MetzlerRecht

Das sog. Anti-Abzock-Gesetz tritt voraussichtlich in dieser Legislaturperiode in Kraft. Der Bundesrat erklärte in seiner heutigen Sitzung, nicht gegen das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ Einspruch einzulegen (siehe Pressemitteilung vom 20.09.2013, der entsprechende Beschluss ist hier einzusehen.) Damit ist eine weitere Hürde genommen, Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sowie Veröffentlichung im Bundesanzeiger dürften als reine Formalität folgen. Aus Sicht der Verbraucher handelt es sich um einen vollen Erfolg, nach Inkrafttreten des Gesetzes wird der Abmahnindustrie erstmals ernsthaft der Wind aus den Segeln genommen. So sieht der Entwurf unter anderem Mindestvoraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abmahnung und die Deckelung von Anwaltskosten gegenüber Verbrauchern. Den beschlossenen Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

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