Achtung, Adressbuchschwindel!

Jacob MetzlerRecht

In letzter Zeit werden wir vermehrt in Fällen des Adressbuchschwindels beauftragt, siehe hierzu auch hier.

Dabei handelt es sich um Unternehmen, die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen per Brief oder Fax ein Formular zusenden und die Adressaten auffordern, das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Die ganze Aufmachung des Formulars ist dabei so gewählt, dass ein flüchtiger Leser davon ausgeht, hier handele es sich um ein offizielles, kostenloses Angebot bspw. der Firma Google, den Gelben Seiten, dem Ärztebuch oder dem Gewerberegister.

In dem Irrtum, kostenlos einen Eintrag im Branchenbuch zu erhalten, senden viele Adressaten das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Dabei ist im Fließtext die Entgeltlichkeit des Eintrags versteckt. Die Formulare sind darauf angelegt, dem Adressaten gegenüber zu verschleiern, dass mit seiner Rücksendung ein entgeltlicher Vertrag hinsichtlich des für das Opfer wertlosen Eintrages im Branchenbuch zustande kommt.

Wie muss ich mich verhalten, wenn ich eine Rechnung oder sogar eine Mahnung erhalten habe?

Zahlen Sie unter keinen Umständen die geforderte Summe. Widersprechen Sie der Forderung und fechten Sie Ihre Willenserklärung an. Sie können hierzu unser Musterschreiben verwenden, das Ihnen hier zum kostenlosen Download bereitsteht.