Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Stockfood GmbH wegen unberechtigter Bildnutzung

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Firma Stockfood GmbH, die unter der Adresse www.stockfood.de eine Online-Fotoagentur betreibt, lässt vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos abmahnen.

In dem anwaltlichen Schreiben behauptet Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer, die Stockfood GmbH sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein.

Wir raten davon ab, die geforderten Lizenzgebühren ungeprüft zu zahlen. Zwar stellt die Verwendung von Fotos für die eigene Website im Internet grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Es ist jedoch keineswegs belegt, dass die Stockfood GmbH überhaupt legitimiert ist, den behaupteten Anspruch geltend zu machen. Denn dies setzt voraus, dass die Stockfood GmbH Inhaberin eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Fotos ist.

Jedenfalls erscheint der geforderte Schadensersatz als deutlich überhöht. Nach der Lizenzanalogie kann als Nutzungsentgelt gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG nur verlangt werden, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten. Dass bei stockfood.de die Bilder zum Teil gegen sehr geringe Lizenzgebühr – ab 29,00 EUR – lizenziert werden können, spricht grundsätzlich gegen einen Schadensersatzanspruch in der geltend gemachten Höhe.

Dennoch sollte die Angelegenheit ernst genommen werden. Es ist zur Sicherheit zu empfehlen, das Bild zu entfernen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

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