WeSaveYourCopyrights verschickt Abmahnung wg. illegaler Zugänglichmachung des Computerprogramms "Refx Nexus 2"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft WeSaveYourCopyrights versendet derzeit im Auftrag der reFX Audio Software Inc. Abmahnungen wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzung. Anlass des Schreibens, so die Kanzlei WeSaveYourCopyrights, sei eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Die beauftragte Ermittlungsfirma Excipio GmbH überwacht und dokumentiert Rechtsverletzungen in sog. Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft WeSaveYourCopyrights wirft dem Empfänger des Schreibens vor, rechtlich für die über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein. In dem Angebot eines urheberrechtlichen geschützten Werkes in einer Tauschbörse liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG. Neben dem Unterlassungsanspruch werden gegen den Adressaten des Schreibens Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz (Rechtsverfolgungskosten) geltend gemacht. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Aufwendungsersatz und Schadensersatz zu leisten.

Dem Abmahnschreiben beigefügt ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die nicht unterzeichnet werden sollte, da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und aus Sicht des Abgemahnten ungünstige Formulierungen enthält.

Außerdem sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und genannten Fristen nicht versäumt werden.

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