Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "Der Hobbit: Smaugs Einöde" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Und wieder mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab, aktuell wegen des scheinbar illegalen Downloads des zweiten Teils der Hobbit-Triologie, „Smaugs Einöde“.

Angeblich wurde der Film über den Internetanschluss der Abgemahnten illegal in der Online-Tauschbörse bittorrent heruntergeladen. Da der Film beim Download immer auch allen anderen Nutzern des Netzwerkes öffentlich zur Verfügung gestellt wird, haben die Anschlussinhaber laut Waldorf Frommer eine Rechtsverletzung begangen. Denn nach Angabe der Anwaltskanzlei gehören die Verwertungs- und Nutzungsrechte am Film der Warner Bros. Entertainment GmbH. Dieser Argumentation folgend ist das Verbreiten im Netz über eine Online-Tauschbörse illegal.

Daher fordert Waldorf Frommer die Adressaten der Abmahnschreiben dazu auf, eine vorformulierte Unterlassungserklärung (Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages) zu unterzeichnen und eine Summe von insgesamt 815,00 EUR zu bezahlen, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Der Betrag setzt sich aus Rechtsanwaltsgebühren und einem Schadensersatzbetrag zusammen. Dem Schreiben ist die vorgefertigte Unterlassungserklärung, der Beschluss des jeweiligen Landgerichts, ein Überweisungsträger und ein Ermittlungsdatensatz beigelegt.

Was können Sie tun? 

Sollten Sie in ähnlicher Sache abgemahnt worden sein, raten wir davon ab, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie in den meisten Fällen ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte sie als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ziehen Sie einen Anwalt zu Rate, der eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgibt.

Auch sollten Sie die geforderte Geldsumme nicht vorschnell, ohne Rat eines Anwaltes überweisen: Die Forderungen können mittels Anwalt oft ganz oder zumindest teilweise zurückgewiesen werden.

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