Abmahnungen durch Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen unberechtigter Bildnutzung

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Online-Fotoagentur Corbis GmbH lässt derzeit die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos abmahnen.

In dem anwaltlichen Schreiben behauptet die Corbis GmbH, die dem Microsoft Gründer Bill Gates gehört, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte zu sein.

Wir raten davon ab, die geforderten Lizenzgebühren ungeprüft zu zahlen. Zwar stellt die Verwendung von Fotos für die eigene Website im Internet grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Es ist jedoch keineswegs belegt, dass die Corbis GmbH überhaupt legitimiert ist, den behaupteten Anspruch geltend zu machen. Dies würde voraussetzen, dass die Corbis GmbH Inhaberin eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Fotos ist. Jedenfalls erscheint der geforderte Schadensersatz als deutlich überhöht. Nach der Lizenzanalogie kann als Nutzungsentgelt gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG nur verlangt werden, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten. Da bei Corbis die Bilder zum Teil kostenlos lizenziert werden können, spricht grundsätzlich gegen einen Schadensersatzanspruch in der geltend gemachten Höhe.

Dennoch sollte die Angelegenheit ernst genommen werden. Es ist zur Sicherheit zu empfehlen, das Bild zu entfernen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und im Übrigen die Forderung abzuwehren.

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