Abmahnung der Kanzlei FAREDS wegen des Films "2 Guns"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Aktuell verschickt die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Abmahnungen im Auftrag der Two Guns Distribution LLC wegen der angeblich illegalen Verbreitung des Films „2 Guns“ in einer Internet-Tauschbörse.

Die Anwälte geben in ihren Schreiben an, dass die Nutzungs- und Urheberrechte für den oben genannten Kinofilm allein bei der Two Guns Distribution LLC liegen. Daher stellt der Download des Films in einem Peer-to-Peer-Netzwerk, der immer auch gleichzeitig ein Upload und somit eine Verfügbarmachung des Werkes für andere Nutzer des Netzwerkes ist, eine Urheberrechtsverletzung dar.

Folglich erheben die Anwälte von FAREDS Anspruch auf Schadensersatz und Kostenerstattung der Ermittlung. Um eine einvernehmliche Einigung zu erreichen, soll der Abgemahnte einen pauschalen Vergleichsbetrags zahlen und eine dem Schreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurücksenden.

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Wir raten dazu, den geforderten Vergleichsbetrag nicht ohne vorherige Beratung mit einem Anwalt zu begleichen, da die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe oft ganz oder zumindest teilweise abgewehrt werden können.

Des Weiteren sollte die beigelegte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, weil sie ungünstige Formulierungen enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Nehmen Sie die angegebenen Fristen aber ernst, da sonst gerichtlich gegen Sie vorgegangen werden kann.

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