Waldorf Frommer und FAREDS mahnen wg. "Fack ju Göhte" ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Seit Erscheinen des Kinofilmes „Fack ju Göhte“ mahnt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen der illegalen Verbreitung des Filmes in Online-Tauschbörsen ab. Das Besondere in diesem Fall: Aktuell wird nicht nur das illegale Filesharing des Kinofilmes sondern auch das zeitgleiche Tauschen von Teilen des Film-Soundtracks abgemahnt. Dies übernimmt bei „Fack ju Göhte“ derzeit die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS im Auftrag der Mec-Early Entertainment GmbH. Auch unsere Kanzlei vertritt Mandanten, die in einem der Fälle oder in beiden eine Abmahnung erhalten haben.

Allen Abmahnbriefen gleich ist der Vorwurf, dass der Kinofilm bzw. Teile der Filmmusik durch den angeblichen Download in der Internet-Tauschbörse bittorrent anderen Nutzern des Netzwerkes illegal zur Verfügung gestellt und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit sollen die Abgemahnten für die Urheberrechtsverletzung am Film einen pauschalen Geldbetrag in Höhe von 815,00 EUR (600,00 EUR Schadensersatz und 215,00 EUR Aufwendungsersatz) und für die Urheberrechtsverletzung an Teilen der Filmmusik pauschal 339,50 EUR überweisen und in beiden Fällen einen Unterlassungsvertrag abgeben, der den Abmahnschreiben bereits fertig formuliert beigelegt wurde.

Sollten Sie in gleichem Fall oder ähnlichen Fällen abgemahnt worden sein, sollten Sie die geforderten Beträge auf keinen Fall vorschnell überweisen und auch die beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig unterzeichnen. Meist sind die geforderten Schadens- und Aufwandsersatzsummen deutlich zu hoch angesetzt. Auch enthält das Abmahnschreiben i.d.R. unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten und kann daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Wir empfehlen jedoch, die Forderungen Ernst zu nehmen. Es könnten sonst höhere Forderungen folgen oder eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden. Zudem ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, denn er kann Ihnen helfen, die Ansprüche der abmahnenden Kanzleien ganz oder zumindest teilweise abzuwehren.

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