Abmahnung der Kanzlei Rasch – "Hallo Welt!" des Künstlers Max Herre

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Das Musikalbum „Hallo Welt!“ des Künstlers Max Herre wird über Filesharing Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Torrent zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Indem die Mitglieder der Tauschbörsen die Tonaufnahmen für andere zum Herunterladen verfügbar machen, begehen sie eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 19a UrhG. An die Anschlussinhaber, von deren IP-Adresse die Rechtsverletzung begangen wurde, versendet die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen. Das Schreiben enthält eine Unterlassungerklärung sowie die Zahlungsforderung in Höhe von 1.200 €.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“

Sollten Sie solch eine Abmahnung erhalten haben, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem droht im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung eine empfindliche Vertragsstrafe. Auch scheint die Höhe der pauschal geforderten Ausgleichssumme überhöht.

Wir raten dringend die Ansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen. Oftmals lassen sich die Forderungen ganz oder teilweise abwehren. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.