Abmahnung der Anwaltskanzlei Rasch – Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen – "The Lateness Of The Hour" des Künstlers Alex Clare

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen. Die Abmahnung bezieht sich auf das Musikalbum „The Lateness Of The Hour“ des Künstlers Alex Clare, das über sog. Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Torrent zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt wird. Indem die Mitglieder der Tauschbörsen die Tonaufnahmen für andere zum Herunterladen verfügbar machen, begehen sie eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 19a UrhG.

Den Anschlussinhabern wirft die Kanzlei Rasch vor, mittelbar für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu sein. Das Schreiben enthält eine vorgefertigte Unterlassungerklärung, einen Vergleichsvorschlag sowie die Zahlungsforderung in Höhe von 1.200 €.

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Sollten Sie solch eine Abmahnung erhalten haben, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem droht im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung eine empfindliche Vertragsstrafe. Auch scheint die Höhe der pauschal geforderten Ausgleichssumme überhöht.

Wir empfehlen, die Ansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen. Oftmals lassen sich die Forderungen ganz oder teilweise abwehren. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.