Abmahnung der StockFood GmbH durch Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte und Partnerschaft wegen unberechtigter Nutzung von Bildmaterial

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Recht

Die Kanzlei Denecke Priess & Partner mahnt derzeit für die StockFood GmbH die unberechtigte Nutzung von Fotos ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen als Betreiber von Webseiten die Bilder öffentlich zugänglich zu machen. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Jan Denecke macht neben Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen auch Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend. Der vermeintliche Urheberrechtsverletzer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird von dem Betreiber der Webseite verlangt, dass er Schadensersatz anhand der sog. Lizenzanalogie erstattet. Zur Berechnung der Schadenshöhe wird von der Kanzlei Denecke Priess & Partner die MFM-Tabelle (Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto‑Marketing). Richtigerweise ist jedoch die tatsächliche Lizenzpraxis des Verletzten maßgeblich.

Darüber hinaus wird ein 100 %iger Aufschlag auf die übliche Grundlizenz wegen unterlassener Quellenangabe vorgenommen. Darüber hinaus verlangt die Kanzlei die Erstattung der ihr angeblich entstandenen Internetrecherche- und Dokumentationskosten in Höhe von 85,00 EUR. Die Rechtsanwaltsgebühren, die gem. § 97a UrhG der Mandantin StockFood GmbH für die Kosten der Inanspruchnahme angeblich entstanden sein soll errechnet sich aus dem Gegenstandswert in Höhe von 6.000,00 EUR pro Foto sowie Schadensersatz und Recherchekosten.

Betreibern von Webseiten, die eine derartige Abmahnung erhalten haben, wird angeraten, nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den Betrag zu überweisen. In vielen Fällen kann die Forderung ganz oder teilweise abgewehrt werden. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung können die Möglichkeiten zur Verteidigung gegen die vorliegende Abmahnung unverbindlich erörtert werden.