Abmahnung von Bode & Partner wegen Wettbewerbsrecht

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverletzung durch Bode & Partner im Auftrag der Order Online USA, Inc.

Die Kanzlei Bode & Partner (Rechtsanwälte und Buchprüfer) versendet derzeit im Auftrag der Firma Order online USA, Inc. Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße an Onlineshops. Order online USA, Inc. betreibt unter anderen Onlineshops unter den Domains usaproductsshop.com, respostenverzeichnis.info sowie zahlreiche Shoppingportale, beispielsweise unter Shopnavigation.com und TV24Store.com.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Es werden zahlreiche Verstöße aufgezählt, unter anderem soll gegen die Verbraucherinformationspflichten (u.a. § 312g Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 1. Halbsatz EGBGB) sowie die so genannte Buttonlösung (§ 312g Abs. 3 BGB) verstoßen worden sein.

Bode & Partner verlangen von den Abgemahnten die Unterlassung der Wettbewerbsverstöße und fordern zur Ausräumung der sog. Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine solche Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt.

Zudem wird von Adressaten der Abmahnung die Zahlung eines einer pauschalen Abgeltung verlangt, im vorliegenden Fall in Höhe von 770 EUR.

Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen bzw. den geforderten Betrag zu zahlen. Die Unterlassungserklärung enthält zahlreiche ungünstige Formulierungen, unter anderem die Pflicht zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren.

Es existieren zahlreiche Indizien, die für einen Rechtsmissbrauch sprechen. Nach § 8 Abs. 4 UWG bestehen keine Ansprüche, wenn die Abmahnung missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, einen Anspruch auf Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.