Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler Zurverfügungstellung von "Nieder mit der GbR" (Blumentopf)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Auftrag der EMI Music Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks.

Konkret abgemahnt wird die unberechtigte Vervielfältigung des Musikalbums „Nieder mit der GbR“ der Künstlergruppe Blumentopf in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk. Die Anwälte der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordern den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Die Abmahnung sollte grundsätzlich ernst und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert, muss mit höheren Kosten oder einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

Dennoch raten wir eindringlich davon ab, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingestänis gewertet werden kann.

Auch sollte die verlangte Summe nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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