Aktuell versendet die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Music Germany GmbH Abmahnungen wegen der angeblich illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wird die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „That’s Why God Made The Radio“ der Künstlergruppe „The Beach Boys“. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert die Empfänger der Abmahnschreiben auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1200,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.
Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Auch sollte die geforderte Vergleichssumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.