Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung – Illegale Zurverfügungstellung des Albums "Die Liebe bleibt" (Semino Rossi)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Namen der Universal Music GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Die Universal Music GmbH beschuldigt den Adressaten des Abmahnschreibens, das Musikalbum „Die Liebe bleibt“ des Künstlers Semino Rossi unerlaubt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk verbreitet zu haben. Daher bieten die Rasch Rechtsanwälte zunächst eine außergerichtliche Einigung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme von insgesamt 1.200,00 EUR zu überweisen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung angehängt.

Grundsätzlich empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz doer teilweise abgewendet werden.

Dennoch sollte die Abmahnung unbedingt ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder überhaupt nicht gehandelt, muss der Betroffene mit weitaus höheren Kosten oder sogar einer einstweiligen Verfügung rechnen.

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