Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Derzeit versendet die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen der Universal Music GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verwertung einzelner Tonaufnahmen im Internet.

Im uns vorliegenden Fall wird die unberechtigte Vervielfältigung folgender Werke abgemahnt:

„Humanoid“ (Album) – Tokio Hotel

„I Care For You“ – Jennifer Braun

„Bee“ – Lena

„Love Me“ – Lena

„Sattelite“ – Lena

„Sie Bleibt“ – Sido

„Wishing You Well“ – Stanfour

„Alors On Danse“ – Stromae

„Geboren Um Zu Leben“ – Unheilig

„Born This Way“ – Lady Gaga

„The Time (Dirty Bit)“ – The Black Eyed Peas

„Just Cant Get Enough“ – The Black Eyed Peas

„Only Girl (In The World)“ – Rihanna

„Whats My Name“ – Rihanna

„Auf Den Dächern Von Berlin“ – Ute Freudenberg & Christian Lais

„The Flood“ – Take That

„Lieb Ich Dich“ – DJ Ötzi

„Ich Bau Dir Ein Schloss“ – Jürgen Drews

Die Rasch Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Geldsumme zu bezahlen sowie eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich empfehlen wir die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Zudem sollte die Unterlassungserklärung nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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