Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler Zurverfügungstellung des Albums "#Willpower" (Will.I.Am)

Jacob MetzlerAbmahnung, Abmahnung (Filesharing), Markensuche, Recht

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit im Namen der Universal Music GmbH Abmahnungen wegen der unberechtigten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.

Die Universal Music GmbH beschuldigt den Empfänger des Abmahnschreibens, das Album „#Willpower“ des Musikers Will.I.Am über ein Filesharing-Netzwerk illegal heruntergeladen und unberechtigt zur öffentlichen Verfügung gestellt zu haben. Die vertretenden Rechtsanwälte bieten dem Adressaten des Schreibens eine außergerichtliche Einigung an und fordern ihn auf, eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1.200,00 EUR zu überweisen. Zudem verlangen sie vom Empfänger des Schreibens, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die dem Schreiben vorformulierte angehängt wurde.

Wir empfehlen dringend, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mittels Anwalt ganz oder teilweise abgewendet werden.

Wir raten dennoch, die Abmahnung unbedingt ernst zu nehmen und die gesetzte Frist einzuhalten. Wird nämlich erst nach Verstreichen des Frist oder überhaupt nicht gehandelt, muss der Betroffene mit weitaus höheren Kosten oder mitunter sogar mit einer einstweiligen Verfügung rechnen.

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