Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung wg. illeg. Verbreitung von "The Fame Monster" (Lady Gaga) im Auftrag der Universal Music GmbH

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Derzeit versendet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen wegen der unerlaubten Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.

Konkret geht es um die rechtswidrige öffentliche Bereitstellung des Albums „The Fame Monster“ der Künstlerin Lady Gaga in einem Filesharing-Netzwerk. Im Abmahnschreiben werden Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Dem Empfänger wird außerdem eine außergerichtliche Streitbeilegung angeboten, in der eine pauschale Vergleichssumme gezahlt werden soll.

Generell raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, denn meist enthält die Unterlassungserklärung ungünstige Formulierungen für den Unterzeichnenden, die vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden können. Des Weiteren sollte die pauschale Vergleichssumme nicht voreilig beglichen werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem sollte die Abmahnung ernst genommen und die angegebene Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können nämlich weitaus höhere Kosten drohen oder mitunter eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt werden.

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