pixel.Law Rechtsanwälte: Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Benjamin Thorn wg. unerlaubter Bildnutzung

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Recht, Urheberrecht

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei pixel.Law Rechtsanwälte  versendet im Auftrag des Herrn Benjamin Thorn eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.

Grund für die Abmahnung ist die angebliche rechtswidrige Verwendung von Bildmaterial und die Nichtbenennung des Urhebers, Benjamin Thorn. Bei den streitgegenständlichen Lichtbildern handelt es sich um Fotos mit den Namen „Janine 350“, „Tanja 626“, „Selina 830“, „Tanja 559“, „Klaudia 014“ und „Yvonne 192“.

Die Anwälte der Kanzlei pixel.Law fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sowie einen Betrag in Höhe von mehreren tausend Euro zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Abmahnkosten und dem Schadensersatz zusammen. Der Schadensersatz bemisst sich nach den üblichen Lizenzen des Urhebers.

Der Schadensersatz erscheint deutlich überhöht. Wir raten dringend davon ab, die geforderte Summe ohne eine anwaltliche Überprüfung zu zahlen. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Auch die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne anwaltliche Beratung unterschrieben werden, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.