PIM GmbH – Portfolio Management GmbH: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen Facebook-Nutzer

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Derzeit versendet die PIM GmbH – Portfolio Management GmbH wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen Facebook-Nutzer.

Im uns vorliegenden Fall wird einer Facebook-Nutzerin das Fehlen einer Anbieter-Kennzeichnung (Impressum) bei der Erbringung von entgeltlichen Leistungen auf ihrer Facebook-Seite vorgeworfen. Die Adressatin des Abmahnschreibens wird aufgefordert, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Trotzdem sollte die Frist beachtet und die Abmahnung ernst genommen werden. Sobald die Frist ohne Tätigwerden des Abgemahnten verstrichen ist, muss mit einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung sowie mit hohen Kosten gerechnet werden.