OLG Köln: Bei Filesharing Schadensersatz bei Musiktiteln in Höhe von 0,1278 € pro Zugriff

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Viele Abmahnanwälte wie etwa Rasch Rechtsanwälte, Schalast & Partner, Bindhardt Fiedler Zerbe, Fareds GmbH oder WeSaveYourCopyright GmbH versenden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing – Netzwerken wie bittorrent, emule, edonkey etc.

Die Abmahnkanzleien verlangen von den Anschlussinhabern Schadensersatz in Höhe von 400,00 € bis 2.000,00 €.

In einer neueren Entscheidung des OLG Köln vom 30.09.2011, Az. 28 O 716/10, hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt, dass bei einem Download aus dem Internet lediglich eine Mindestvergütung 0,1278 € pro Zugriff auf den einzelnen Titel zu erstatten ist.

Neu ist an dieser Entscheidung, dass das OLG Köln den Schaden nach einem anderen, sehr viel niedrigeren GEMA – Tarif berechnet hat als bislang von den Rechteinhabern, hier vertreten durch die Kanzlei Rasch, durchgesetzt werden konnte.

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