Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unberechtigter Zurverfügungstellung des Films Metpo (Metro)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte versendet im Namen der Profit Ltd. eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Profit Ltd. wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film Metpo (Metro) illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte bieten eine außergerichtliche Einigung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.100 EUR zu bezahlen. Daher wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

Trotzdem muss die Abmahnung ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten verlangt oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt werden.

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