Die Kanzlei Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte versendet erneut im Auftrag der Amselfilm Productions GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.
Die Amselfilm Productions GmbH & Co. KG wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „Ku! Kin-dza-dza“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Nimrod Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte bieten dem Anschlussinhaber eine außergerichtlicheStreitbeilegung an und fordern diesen dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Grundsätzlich raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Außerdem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte meist noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.