Neue Widerrufsbelehrung für eBay-Händler – alte Unterlassungserklärung kündigen!

Jacob MetzlerRecht

Haben Sie als eBay-Händler wegen falscher Widerrufsbelehrung eine Unterlassungserklärung abgegeben, müssen Sie diese unter Umständen kündigen.

Hintergrund ist, dass seit dem 11.06.2010 eine neue Widerrufsbelehrung gilt, nach der auch bei eBay ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen möglich ist, ebenso ein Rückgaberecht und Wertersatz für Verschlechterung. Lesen Sie hierzu diesen Artikel über die neuen Vorschriften für eBay Händler.

Falls Sie eine Unterlassungserklärung wegen (nach alter Rechtslage) falscher Widerrufsbelehrung abgegeben haben, müssen Sie diese möglicherweise kündigen, da Sie andernfalls Gefahr laufen, auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.

Dies betrifft unter anderem folgende Abmahnungen:

  • Die frühere Unterlassungserklärung betraf eine Widerrufsfrist von 14 Tagen oder 30 Tagen statt einem Monat.

  • Die frühere Unterlassungserklärung betraf eine Rückgabebelehrung.

  • Die frühere Unterlassungserklärung betraf die Wertersatzpflicht im Falle der Verschlechterung der Sache.