Negele Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Lesbian Babysitters 4"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Erneut versenden die Rechtsanwälte der Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines Erotikfilms im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Erotikfilm „Lesbian Babysitters 4“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller bieten dem Anschlussinhaber eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern diesen dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu überweisen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung angehängt.

Die Abmahnung muss sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können diesem weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Dennoch raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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