Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler Zurverfügungstellung von "Daughter Does Daddy"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versendet im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Daughter Does Daddy“ unerlaubt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller bietet eine außergerichtliche Klärung an und fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu überweisen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung sehr ernst und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder überhaupt nicht reagiert, können höhere Kosten verlangt oder sogar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt werden.

Trotzdem empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch sollte die gewünschte Vergleichssumme nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

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