Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler Zurverfügugnstellung von "SM-Edition – Dominas und ihre Zofen"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versenden im Auftrag der M.I.C.M. Mircom International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung eines geschützten Werkes im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Erotikfilm „SM-Edition – Dominas und ihre Zofen“ unberechtigt über eine sogenannte Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele, Zimmel Greuter, Beller bieten eine außergerichtliche Einigung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Generell raten wir dringend davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch ist es wichtig die Abmahnung ernst zu nehmen und die darin gesetzte Frist unbedingt einzuhalten. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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