Die Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller haben aktuell im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD Abmahnungen wegen der unberechtigten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes im Internet versendet.
Im uns vorliegenden Fall geht es um den Download des Films „Alt“ in dem Online-Netzwerk BitTorrent. Zeitgleich zum Download wurde der benannte Film auch allen anderen Nutzern von BitTorrent zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Diese Aktivität stellt laut Negele, Zimmel, Greuter, Beller eine Rechtsverletzung dar.
Aus diesem Grund soll der Adressat des Abmahnschreibens eine Unterlassungserklärung abgeben und zur Begleichung der Lizensentschädigung und der außergerichtlichen Geschäftsgebühr einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 EUR zahlen.
Wir raten dazu, den in derartigen Abmahnschreiben verlangten Vergleichsbetrag – egal in welcher Höhe – auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung zu zahlen. In der Regel können die Forderungen mittels Anwalt ganz oder zumindest teilweise abgewiesen werden. Auch sollte die Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung unterschrieben werden, da sie in der Regel nachteilige Formulierungen für die Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.