Die Düsseldorfer Kanzlei Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet im Auftrag des Inhabers der Lokalität „Sansibar“ auf Sylt, Herrn Herbert Seckler, eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung.
Konkret abgemahnt wird der Vertrieb von gewerblichen Waren im Internet, die ohne Zustimmung des Markeninhabers und Lizenznehmers mit der geschützten Kennzeichnung „Sansibar“ versehen sind. Herbert Seckler sei Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte der Marke „Sansibar“.
Daher fordern die Anwälte der Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die Anwaltskosten von insgesamt 2051,00 EUR zu übernehmen sowie Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Nutzung des Kennzeichens zu erteilen. Die Auskunftserteilung dient zur späteren Berechnung des Schadenersatzes. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben bereits beigefügt.
Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Außerdem sollte die geforderte Summe nicht voreilig überwiesen werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet weren.