Markenrecht

Eine Marke ist ein Zeichen, das dazu dient, im geschäftlichen Verkehr Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens zu individualisieren. Neben Marken (u.a. Wortmarken, Wort-/Bildmarken, Bildmarken) schützt das Markenrecht auch geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben wie bspw. „Made in Germany“.
Markenanmeldung
Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch schriftlichen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt in München. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab Anmeldung und lässt sich beliebig verlängern. Die Anmeldung einer europäischen Gemeinschaftsmarke erfolgt durch schriftlichen Antrag beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab Anmeldung und lässt sich beliebig verlängern. Marken, die in verschiedenen Ländern weltweit registriert werden sollen, können bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) als IR-Marke angemeldet werden.
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Bei Verletzungen des Markenrechts werden zur Vermeidung von Gerichtsverfahren Abmahnungen ausgesprochen. Neben den Ansprüchen aus dem Markengesetz können gleichzeitig andere Ansprüche bestehen, insbesondere aus dem Namensrecht (§§ 12 BGB) sowie aus §§ 812, 823 BGB und aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§§ 8, 9, 10 UWG).

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Markenrecht

Sie wollen eine Marke anmelden?

Markenrechtliche Abmahnungen und Gerichtsverfahren sind besonders teuer, da Streitwerte unter 50.000 EUR kaum vorkommen und zusätzlich neben Rechtsanwälten oft auch Patentanwälte beteiligt werden. Es wird daher empfohlen, bereits vor Anmeldung einer Marke rechtssanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen Rechtssicherheit und haftet im Fall fahrlässiger Falschberatung mit ihrer Berufshaftpflichtversicherung.
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Vergewissern Sie sich vor der Anmeldung, dass Ihre Marke oder ein ähnliches Zeichen nicht bereits eingetragen wurde. Ansonsten könnte der Inhaber einer älteren Marke einen Widerspruch gegen Ihre jüngere Marke einlegen, was die Löschung Ihrer Marke zur Folge haben kann. Auch nachdem Ihre Marke eingetragen wurde, sollte regelmäßig verfolgt werden, ob Konkurrenten Ihre Marke ebenfalls angemeldet haben oder nutzen.
Hier können Sie nach Ihrer Marke Suchen!
Allerdings empfehlen wir, vor der Anmeldung einer Marke eine professionelle Recherche durchführen zu lassen. Wir arbeiten mit darauf spezialisierten Recherchediensten zusammen und werten die Ergebnisse der Recherchenberichte für Sie aus.

Leistungen

Wir bieten Beratung zu markenrechtlichen Problemen. Unser Beratungsangebot deckt die gesamte Bandbreite kennzeichenrechtlicher Fragestellungen ab. Insbesondere kennzeichenrechtliche Fragestellungen rund um das Internet gehören zum Interessenschwerpunkt der Kanzlei. Wir schützen Ihre Marken - in Deutschland, Europa und weltweit.
  • Unsere Kanzlei unterstützt Sie im Vorfeld der Anmeldung einer Marke: Wir begutachten die Eintragungsfähigkeit der Marke, führen Ähnlichkeitsrecherchen durch, erarbeiten eine Markenstrategie und erstellen ein optimales Waren- und Dienstleistungsklassenverzeichnis.
  • Wir führen Markenanmeldungen von deutschen Marken (DE), europäischen Gemeinschaftsmarken (EM) und internationalen Marken (IR) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), vor dem dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) und vor der WIPO durch.
  • Unsere Kanzlei bietet Unterstützung bei der Verwaltung von Markenrechten sowie bei der Überwachung von Schutzfristen und Kollision mit Rechten Dritter.
  • Für unsere Mandanten erarbeiten und beantworten wir markenrechtliche Abmahnungen 
  • Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, führen Verletzungsprozesse, bieten Vertretung in Widerspruchsverfahren sowie Löschungsverfahren vor ordentlichen Gerichten.
  • Wir gestalten markenrechtliche Lizenzvereinbarungen.
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