Das Markengesetz (MarkenG) schützt zunächst Marken und sonstige Kennzeichen, wie geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben.
Das Markengesetz (MarkenG) schützt zunächst Marken und sonstige Kennzeichen, wie geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben.