Markenrecht FAQ – Welche Arten von Marken gibt es?

 

Der Begriff der „Marke“ umfasst Registermarken, Benutzungsmarken, Notorietätsmarken und Kollektivmarken.

  • Registermarken entstehen durch die Eintragung eines Zeichens im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes.
  • Benutzungsmarken entstehen durch die Ingebrauchnahme eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, wenn die Benutzung zu Verkehrsgeltung geführt hat. Unter dem Begriff der „Verkehrsgeltung“ wird die durch bloße Benutzung entstandene Funktion als Herkunftshinweis verstanden. Weil der Verwender ein nicht eingetragenes Zeichen in der gleichen Art wie eine eingetragene Marke benutzt hat, lässt sich daraus schließen, dass dieses Zeichen einen Herkunftshinweis darstellt.
  • Notorietätsmarken entstehen beim Vorliegen der notorischen Bekanntheit im Inland.