Um von potentiell verwechselbaren Neueintragungen zu erfahren, muss sich der Markeninhaber regelmäßig über die neu eingetragenen Marken informieren, um rechtzeitig innerhalb der dreimonatigen Frist Widerspruch einlegen zu können. Es besteht die Möglichkeit, sich eines professionellen Markenüberwachungsdienstes zu bedienen. Dieser überprüft permanent elektronisch die Veröffentlichungen der Markenämter darauf, ob eine Neueintragung betreffend Markenzeichen und Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der eigenen eingetragenen Marke nahe kommt.