Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht zählt zu unseren zentralen Tätigkeitsschwerpunkten. Es dient der Regulierung von Marktteilnehmern und soll einen freien Leistungswettbewerb gewährleisten. Zentrale Norm des Wettbewerbsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Konkurrenten, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

Gesetzliche Vorschriften im Sinne des § 3a UWG, die auch dazu bestimmt sind, das Marktverhalten regeln

Die Abmahnung spielt im Wettbewerbsrecht als Instrument zur Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung eine wesentliche Rolle.

Leistungen

  • Wir bieten fundierte Rechtsberatung und bewerten die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen.
  • Wir versenden und beantworten außergerichtliche Abmahnungen, einschließlich der interessengerechten Formulierung von Unterlassungserklärungen.
  • Wir vertreten unsere Mandanten in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheklagen.
Wegen der kurzen Fristen bei Abmahnungen ist eine rasche Mandantierung erforderlich.
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