Der Erstkontakt ist bei uns grundsätzlich kostenlos. Nehmen Sie also ganz unverbindlich Kontakt zu uns auf. In einem ersten Beratungsgespräch informieren wir Sie über die Kosten unserer Inanspruchnahme.
Die Gebühren und Auslagen von Rechtsanwälten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. Die Rechtsanwaltsgebühren werden dabei grundsätzlich nach dem Gegenstandswert errechnet. Üblicherweise treffen wir Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis.
Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei sämtliche entstandenen Anwalts- und Gerichtsgebühren (§§ 91 ff. ZPO).
Aber auch im außergerichtlichen Bereich hat der Gegner oft die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen, so etwa, wenn wir eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung beantworten, da diese einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt.