Kornmeier & Partner Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Vervielfältigung von "Hypnotic Tango 2K12" von Master Blaster

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Anwälte der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte versenden im Auftrag der GSDR GmbH eine Abmahnung wegen angeblich unerlaubter Vervielfältigung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „Hypnotic Tango 2K12“ der deutschen Danceband Master Blaster in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk. Die Anwälte der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Des Weiteren sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

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