Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt im Namen der GSDR GmbH Inhaber eines Internetanschlusses ab, die angeblich das Musikalbum „Tragic Idol“ der englischen Band Paradise Lost über eine Filesharing-Plattform hochgeladen haben.
Die GSDR GmbH erklärt, sie sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte bezüglich diesen Titels. Die öffentliche Zugänglichmachung über das Internet sei ohne deren Zustimmung erfolgt und stelle somit eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Anschlussinhaber werde mittels des Abmahnschreibens aufgefordert, einen derartigen Upload künftig zu unterlassen. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr solle eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine vorformulierte Erklärung ist dem Schreiben beigefügt und müsse nur unterzeichnet und zurückgesendet werden. Des Weiteren fordert die Kanzlei vom Abgemahnten eine Schadensersatzzahlung.
Sollten Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sie enthält nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten und kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Eine Abmahnung sollte jedoch stets ernst genommen und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder überhaupt nicht reagiert, drohen höhere Kosten und der Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Auch der geforderte Schadensersatz sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.