Die Frankfurter Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Embassy of Music GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks in einer Internet-Tauschbörse.
Abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „Zdarlight“ der Künstlergruppe Digitalism. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen. Das Abmahnschreiben enthält eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.
Es ist prinzipiell davon abzuraten, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Zudem sollte die geforderte Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.