Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt durch die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an dem Album “Only By The Night” der Künstlergruppe Kings of Leon, das 2008 erschien. Das Album „Only By The Night“ wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule oder Limewire im Internet zum Download angeboten.
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Die Teilnehmer einer Peer To Peer – Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer „Tauschpartner“ zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.
Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 956,00 EUR auf.
Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.
Das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden.
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Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen.