Die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versendet im Auftrag der Firma M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem geschützten Filmwerk.
Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Films „Legal Lesbian Seduction“ in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk. Die Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 850,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Des Weiteren sollte der geforderte pauschale Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.
Dennoch sollte eine Abmahnung stets ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert, können weitere Kosten entstehen und es muss mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.