Kanzlei Faustmann Neumann: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag von Andreas Heineke

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei Faustmann Neumann versendet im Auftrag des Herrn Andreas Heineke eine Abmahnung wegen diverser Wettbewerbsverstöße eines Onlineshop-Betreibers.

Herr Andreas Heineke ist gewerblicher Verkäufer von Kontaktlinsen im Internet. Er vertreibt vorrangig Farb- und Motivkontaktlinsen. Er wirft einem Mitbewerber vor, Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, die nicht dem geltenden Recht entsprechen. Insbesondere halte der Abgemahnte nicht alle, vom Gesetzgeber geforderten, Informationen über die Bestellung für den Verbraucher bereit. Der Adressat des Abmahnschreibens wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Abmahnkosten von insgesamt 911,80 EUR zu erstatten. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte die geforderte Summe nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.