Faustmann Neumann Rechtsanwälte: Abmahnung wg. diverser Wettbewerbsverstöße dr. den Verkauf von Kontaktlinsen über einen Online-Shop

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Düsseldorfer Kanzlei Faustmann Neumann mahnt derzeit im Auftrag der Colena AG wegen diverser Wettbewerbsverstöße eines Onlineshop-Betreibers ab.

Die Colena AG ist ein gewerblicher Verkäufer von Kontaktlinsen/Motivkontaktlinsen im Internet. Sie wirft einem Mitbewerber vor, gegen das Produktsicherheitsgesetz bzw. gegen die EU-Kosmetikverordnung verstoßen zu haben und fordert den Mitbewerber im uns vorliegenden Abmahnschreiben daher auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Abmahnkosten in Höhe von 1642,40 EUR zu erstatten. Aus diesem Grund wurde der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wie sollten Sie reagieren, wenn Sie in einem ähnlichen Fall abgemahnt wurden?

Grundsätzlich sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt unterzeichnen, da diese in der Regel nachteilige Passagen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch sollte der verlangte pauschale Geldbetrag nicht ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

 

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