Die Bremer Kanzlei Dr. Schenk versendet derzeit im Auftrag der DataEconomy UG (haftungsbeschränkt) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblicher Verstöße gegen das UWG.
Die DataEconomy UG (haftungsbeschränkt) wirft einem eBay-Händler vor, bei seinem Verkaufsangebot zwei unterschiedliche Widerrufsbelehrungen zu nutzten und weder Informationen zur Vertragstext-Speicherung noch Angaben über die Vertragssprache zu machen. Zwecks einer außergerichtlichen Streitbeilegung fordert die Kanzlei Dr. Schenk den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie für die Abmahnkosten aufzukommen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.
Generell sollte eine Abmahnung stets ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert, drohen dem Betroffenen höhere Kosten und der Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Dennoch raten wir eindringlich davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Ferner sollte die geforderte Summe nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.