JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wg. privater Kfz-Verkäufe auf "Auto Scout 24"

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Derzeit versendet die Kanzlei JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner im Auftrag der Kfz-Innung Mittelfranken eine Abmahnung wegen des angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bereits zuvor wurden private Autohändler  von den JuS Rechtsanwälten in Namen weiterer Kfz-Innungen abgemahnt. In der Vergangenheit berichteten wir über Abmahnungen von z.B. der Kfz-Innung Oberfranken oder der Kfz-Innung München-Oberbayern

Im uns aktuell vorliegendem Fall wird einem Privatverkäufer des Autoportals „Autoscout 24“ vorgeworfen, als  gewerblicher Kfz-Händler tätig zu sein und daher unlauter zu handeln.

Die JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Kosten in Höhe von 952,00 EUR zu übernehmen. Das Abmahnschreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Wir raten eindringlich davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.